EINZELHANDELSMITARBEITER ERHÄLT HOHE AUSZAHLUNG VON EINZELHANDELSKETTE, NACHDEM ER EINE „BART-RACHE“ ERLEBT HAT.
Author: The Beard Struggle
Updated at: Sep 27, 2025

In den heutigen Nachrichten wurde berichtet, dass eine Einzelhandelskette dazu verurteilt wurde, einem ihrer Mitarbeiter eine stolze Entschädigung von 2.500 Euro zu zahlen. Der Mitarbeiter wurde nach Hause geschickt und blieb monatelang ohne weiteren Lohn der Arbeit fern, nur weil er einen ungepflegten Bart hatte, den er missbilligte.
In dem vor der Workplace Relations Commission (WRC) verhandelten Fall erklärte der zuständige Richter Jim Dolan Berichten zufolge, dass die Entlassung des Arbeitnehmers ohne weitere Bezahlung aufgrund eines „haarsträubenden Vorfalls“ „eine Strafmaßnahme“ der derzeit nicht genannten Einzelhandelskette gewesen sei.
Obwohl das Ausmaß des Verdienstausfalls des Arbeiters noch nicht öffentlich bekannt gegeben wurde, liegt die empfohlene Entschädigungssumme bei sage und schreibe 2.500 Euro.
Der namentlich nicht genannte Mitarbeiter war seit Juni 2012 bei der Einzelhandelskette beschäftigt und hatte zuvor keinerlei negative Vorwürfe gegen ihn erhoben. Tatsächlich hatte er für seine Leistungen in seiner Position sogar mehrere Auszeichnungen erhalten.

In seiner Klage nach dem Arbeitsbeziehungsgesetz behauptete der Herr, der überraschenderweise immer noch bei der Einzelhandelskette beschäftigt ist, sich aber derzeit im Krankenstand befindet, dass „das Management eine persönliche Vendetta gegen ihn begonnen hat, nur weil er einen Bart hatte“.
Er sagte, dass sich das Verhalten des Managements ihm gegenüber etwa Mitte 2014 verschlechtert habe, weil er sich entschieden habe, sich einen Bart wachsen zu lassen.
Der Herr wies kurz auf einige Punkte im Mitarbeiterhandbuch des Unternehmens hin, in denen es hieß, dass Mitarbeiter einen Bart tragen dürften, solange dieser ordentlich und gepflegt sei, was der Mitarbeiter in Bezug auf seinen Bartwuchs behauptete.
In einem formellen Brief an den CEO der Einzelhandelskette behauptete die Mutter des Arbeiters schnell, dass der Bart ihres Sohnes ordentlich und gepflegt sei, genau wie es erforderlich sei.
Handelt es sich hier möglicherweise nur um einen weiteren Fall von Mobbing und Belästigung am Arbeitsplatz? Oder handelt es sich lediglich um einen Regelverstoß des Arbeitgebers?
Die Gewerkschaft des Mannes teilte dem WRC mit, dass die Behandlung des Mannes durch seine Vorgesetzten in Bezug auf seinen Bart „völlig inakzeptabel“ sei und als nichts weiter als „eine Form von Mobbing und Belästigung“ seitens des Unternehmens angesehen werde.
Die Gewerkschaft erklärte, dass ihm die Suspendierung gewährt worden sei, ohne dass das Unternehmen gegen ihn ein Disziplinarverfahren eingeleitet hätte, was einen eklatanten Verstoß gegen faire Arbeitgeberpraktiken darstelle.
Wie bereits erwähnt, heißt es im Firmenhandbuch, dass „Bärte und Schnurrbärte jederzeit ordentlich und gepflegt sein sollten“. Mit anderen Worten: „Gepflegt“, es fehlt jedoch eine Definition dessen, was als ordentlich und gepflegt gilt.
Die Gewerkschaft erklärte, dass das Management es außerdem versäumt habe, seinen Angestellten mit den richtigen Bartnetzen auszustatten. Anstatt zu versuchen, das Problem auf konstruktivere Weise zu lösen, habe man die Sache nur noch schlimmer gemacht, indem man ihn für vier Monate ohne weitere Bezahlung suspendierte.
In der Beschwerde hieß es außerdem, dass die Geschäftsleitung dem Arbeiter, als er sich selbst Bartnetze besorgte, schlicht das Tragen dieser verweigerte und ihn stattdessen ohne Bezahlung nach Hause schickte.
Der Arbeiter gibt an, dass er aufgrund der unzulässigen Behandlung seines Bartes seither an Depressionen leide und ihm aufgrund von arbeitsbedingtem Stress und Verstimmungen ärztlich Arbeitsunfähigkeit attestiert worden sei, weshalb er auch heute noch krankheitsbedingt der Arbeit fernbleibe.
Die Einzelhandelskette erklärte daraufhin, dass die Entscheidung darüber, was als gepflegtes und angemessenes Erscheinungsbild am Arbeitsplatz angesehen wird, einschließlich der Frage, was einen gepflegten Bart ausmacht, weiterhin beim Management liegen müsse. Das Unternehmen betonte zudem, dass es frische Lebensmittel verkaufe und daher stets auf die Lebensmittelsicherheit achten müsse.
Der Einzelhändler fügte hinzu, dass er nicht nur in Bezug auf die Lebensmittelsicherheit äußerst wachsam sein müsse, sondern auch darauf achten müsse, wie seine Kunden seinen Umgang mit der Lebensmittelsicherheit wahrnehmen. Deshalb lege er auch weiterhin strenge Maßstäbe an das Erscheinungsbild aller Mitarbeiter an.
Darin heißt es, dass Bartnetze nicht verfügbar waren, als dies für den Arbeitnehmer ein Dauerproblem darstellte. Mittlerweile sind sie jedoch am Arbeitsplatz eingeführt worden und sollen es dem Arbeitnehmer ermöglichen, seinen Bart nach seinem eigenen Geschmack zu stylen und gleichzeitig die Erscheinungsstandards am Arbeitsplatz einzuhalten.
Eine interne Beschwerde ergab, dass der Mitarbeiter zu keinem Zeitpunkt offiziell suspendiert, sondern nach Hause geschickt wurde, da sein Bart nicht gepflegt war. Im Rahmen der Untersuchung wurden ähnliche Einzelhandelsgeschäfte der Kette besucht. Dort wurde berichtet, dass in anderen Geschäften eine Reihe männlicher Mitarbeiter mit Bärten in verschiedenen Formen und Größen gesehen wurden.
Berichten zufolge trugen auch keine männlichen bärtigen Mitarbeiter Bartnetze, obwohl einige von ihnen hinter der Essenstheke arbeiteten. Dies lässt darauf schließen, dass die Filialleiter in der Entscheidungsfindung darüber, was einen gepflegten und ordentlichen Bart ausmacht, einen gewissen Ermessensspielraum haben.
Aber wie immer würden wir gerne lesen, was ihr über solche Regelungen am Arbeitsplatz denkt? Habt ihr ähnliche strenge Regeln bei euch erlebt? Meldet euch wie immer über den Kommentarbereich unten.
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Und bis zum nächsten Mal, Beard on Brothers …
